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   OVG Schleswig-Holstein, 21.10.1992 - 5 L 417/91   

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https://dejure.org/1992,8943
OVG Schleswig-Holstein, 21.10.1992 - 5 L 417/91 (https://dejure.org/1992,8943)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.10.1992 - 5 L 417/91 (https://dejure.org/1992,8943)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Oktober 1992 - 5 L 417/91 (https://dejure.org/1992,8943)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrtkosten; Waldorf-Schule; Lebensunterhalt

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88

    Sozialhilfe - Privatschule - Monatliches Schulgeld - Kostenübernahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.1992 - 5 L 417/91
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13. August 1992 - 5 C 70.88 - (bisher, soweit ersichtlich, nicht veröffentlicht) entschieden, daß die Kosten für den Besuch einer (privaten) Waldorf-Schule, wie der Aufnahmebeitrag und das monatliche Schulgeld, vom Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 11, 12 BSHG grundsätzlich nicht umfaßt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2004 - 12 S 1750/04

    Jahresfrist bei irreführender Rechtsmittelbelehrung; Notwendiger Lebensunterhalt

    Vor dem Hintergrund der auch für den Besuch eines öffentlichen Gymnasiums geltenden Schulgeld- und Lernmittelfreiheit (vgl. Art. 14 Abs. 2 S. 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg; §§ 93, 94 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg) ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Besuch einer privaten Ersatzschule grundsätzlich nicht zum notwendigen Lebensunterhalt i.S.d. §§ 11, 12 BSHG zählt, mit der Folge, dass die damit verbundenen (Mehr-)Kosten nicht im Wege der Sozialhilfe übernommen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1992 - 5 C 70.88 -, Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 16 = NVwZ 1993, 691 = FEVS 44, 4; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.08.1988 - 6 S 1031/87 -, DÖV 1988, 1065; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.10.1992 - 5 L 417/91 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 31.01.1990 - 4 OVG A 128/88 -, info also 1990, 95).
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